Die Praxis
Als Wahlärztin unterliege ich keinem direkten Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern (Ausnahme KUF), sodass auch keine direkte Abrechnung mit diesen erfolgt.
Eine Ausnahme stellt die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung (Gesundenuntersuchung) dar, welche ich direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger abrechnen kann. Untersuchungen, die über das Ausmaß der Vorsorgeuntersuchung hinausgehen, müssen auch zusätzlich verrechnet werden.
Sie erhalten nach Abschluss der Behandlung eine Honorarnote über die erbrachten Leistungen, welche Sie auch vorerst selbst begleichen müssen. Sie können dann die Honorarnote zusammen mit Ihrer Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen und um Kostenrückerstattung ansuchen.
Sofern Sie weiters über eine Zusatzversicherung (Privatversicherung) verfügen, die ambulante Behandlungen abdeckt, wird ein Teil oder auch der gesamte Restbetrag (Selbstbehalt) durch die Zusatzversicherung abgedeckt.
Adresse
Praxis am Marktplatz
Innrain 6
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung